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Vorstudienlehrgang (VGUH)

Vorstudienlehrgang der Grazer Universitäten und Hochschulen

Der Vorstudienlehrgang der Grazer Universitäten und Hochschulen - kurz VGUH - ist ein Vorbereitungslehrgang, der in Kooperation mit allen Grazer Universitäten Kurse anbietet.

Das Kursangebot umfasst Deutschkurse zur Herstellung der erforderlichen C1 Deutschkenntnisse und Fachkurse zu Herstellung der Gleichwertigkeit eines internationalen Schulabschlusses mit der Österreichischen Matura.

Am VGUH dürfen nur Studierende teilnehmen, die von einer Grazer Universität eine Zulassung zu einem ordentlichen Studium erhalten haben.

Zur Anmeldung am VGUH

Wenn Sie Fragen zur Anmeldung oder allgemeine Fragen zum VGUH haben wenden Sie sich bitte direkt an den VGUH. Die Universität Graz ist nur ein Kooperationspartner und kann daher keine Auskünfte für den VGUH geben.

https://vorstudienlehrgang.at/de/graz

Für die Anmeldung zum VGUH benötigen Sie einen gültigen Zulassungsbescheid einer Grazer Universität. 

Im Wintersemester bis: 31.10.

Im Sommersemester bis:  31.03.

Nein! Der VGUH kann nur dann besucht werden, wenn Sie alle Voraussetzungen für ein ordentliches Studium erfüllen. Dazu gehört, dass Sie schon vor der Bewerbung zum Studium ein A2 Zertifikat haben. Genaue Infos zu den A2 Zertifikaten finden Sie hier.

 

Nein! Der VGUH darf nur dann besucht werden, wenn es für die Zulassung zu einem ordentlichen Studium erforderlich ist. Damit die Universität das feststellen kann, müssen Sie sich gleich zu dem Studium bewerben, das Sie studieren möchten. Der Lehrgang darf nur mit einem gültigen Bescheid der Universität für ein ordentliches Studium besucht werden.

Zu den Kursen/Ergänzungsprüfungen

Die Universität kann am VGUH zwei Arten von Ergänzungsprüfungen auftragen:

1. Deutschprüfung zur Herstellung von Deutsch C1

2. Fachprüfungen zur Herstellung der Gleichwertigkeit des Schulabschlusses

Bitte beachten Sie, dass die Universität nur die Prüfungen aufträgt. Der Besuch der Fachkurse dient zur Vorbereitung auf die Prüfungen und basiert auf freiwilliger Basis. Eine Einschreibung an der Universität über den VGUH ist aber nur bei Kursbesuch möglich.

Die Universität kann grundsätzlich nur anhand einer Bewerbung überprüfen, ob Fachkurse (Ergänzungsprüfungen) zur Herstellung der Gleichwertigkeit des Schulabschlusses notwendig sind oder nicht.

Bei einer Schulbildung von 11 Schuljahren sind jedenfalls 4 Ergänzungsprüfungen am VGUH zu machen.

Die Universität überpüft anhand der Vorgaben des Österreichischen Universitätsgesetzes (UG), ob und welche Prüfungen aufgetragen werden müssen.

Ja. Wenn der vorliegende Schulabschluss nicht mit einer österreichischen Matura gleichwertig ist, müssen Ergänzungsprüfungen gemacht werden. Begonnene, nicht abgeschlossene Studien können nicht die Ergänzungsprüfungen ersetzen.

Nur wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits ein Studium abgeschlossen haben können anhand des Studienabschlusses Ergänzungsprüfungen entfallen. Nach der Bewerbung abgeschlossene Studien können nicht berücksichtigt werden.

Nein. Die Ergänzungsprüfungen stellen eine allgemeine Universitätsreife her. Damit kann man dann alles studieren. Die Ergänzungsprüfungen sind abhängig vom Schulabschluss. Sie sind nicht abhängig vom beantragten Studium.

Nein. Der Kursbesuch ist freiwillig. Er dient als Angebot zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung(en). Die Universität verlangt nur die positiven Zeugnisse der aufgetragenen Prüfungen. Sie können die Prüfungen also auch ohne vorherigen Kursbesuch ablegen.

Grundsätzlich ja. Bitte beachten Sie, dass österreichische Universitäten manchmal unterschiedliche Sprachprüfungen oder Fachkurse auftragen. Das bedeutet es kann sein, dass wir andere oder zusätzliche Prüfungen auftragen müssen.

Für einen Deutsch C1 Nachweis muss C1 explizit am Zeugnis angegeben sein. Sonst muss die C1 Prüfung jedenfalls am VGUH abgelegt werden

Zur Dauer des Kursbesuchs

Der VGUH regelt selbst, wie lange man den Kurs besuchen kann, in dessen "Statut und Prüfungsordnung des Vorstudienlehrganges der Grazer Universitäten und Hochschulen (VGUH)".

Die vom VGUH geregelte Dauer wird im von der Universität ausgestellten Bescheid angegeben.

Man kann den VGUH für das Erreichen des Deutsch C1 Niveaus längstens 4 Semester lang besuchen.

Muss man zusätzlich Ergänzungsprüfungen ablegen kann man den VGUH längstens 5 Semester lang besuchen.

Hat man bereits C1 und muss nur Ergänzungsprüfungen machen kann man den VGUH längstens 2 Semester lang besuchen. 

Nein! Eine Verlängerung ist nicht möglich. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Ob Sie den Kurs am VGUH besuchen ist ihre Entscheidung. Die Frist für den Besuch den VGUHs kann aber nicht verlängert werden. Sie müssen die Prüfung(en) innerhalb der genannten Frist bestehen.

Beachten Sie, dass Sie nur wenn Sie am Kurs angemeldet sind eine Studienbestätigung der Universität bekommen.

Zur Einschreibung über den VGUH

Wenn Sie nicht nur die aufgetragen Prüfungen am VGUH machen möchten, sondern an den Fachkursen zur Vorbereitung auf die Prüfung teilnehmen möchten, müssen Sie sich zuerst am VGUH anmelden um sich dann an der Universität Graz als außerordentlicher Studierender/außerordentliche Studierende einschreiben zu können.

Um sich zum VGUH anmelden zu können brauchen Sie zuerst einen Bescheid der Universität Graz. Mit diesem Bescheid melden Sie sich am VGUH persönlich an. Genaue Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des VGUH: https://vorstudienlehrgang.at/de/graz

Wenn die Anmeldung am VGUH erfolgreich war und Sie die Kursgebühr bezahlt haben, leitet der VGUH Ihre Informationen an uns weiter. Wir nehmen erst dann Ihre Einschreibung vor, wenn wir die Bestätigung vom VGUH per Mail bekommen haben. Sie bekommen dann von uns die Zahlungsinformationen und die Matrikelnummer per Email zugeschickt.

ACHTUNG! Ihre Einschreibung erfolgt ausschließlich per Email, wenn wir vom VGUH die Information bekommen haben. Sie müssen nicht persönlich in die Studienabteilung kommen.

Es dauert ein paar Tage, bis der VGUH die Zahlung erhält. Dann erst kann er der Universität das Ihr sogenanntes Stammdatenblatt schicken, dass Ihre Meldung am VGUH bestätigt. Die Bearbeitung an der Universität kann dann wieder ein paar Tage dauern.

Erst wenn die Zahlung am VGUH mehr als eine Woche her ist wenden Sie sich bitte an den VGUH um zu kontrollieren, ob dieser Ihre Zahlung erhalten hat.

Nein. Die Universität kann ausschließlich anhand des vom VGUH geschickten Stammdatenblatts Ihre Einschreibung vornehmen.

Ja. Wenn Sie den VGUH besuchen müssen Sie sich als außerordentlicher Studierender/außerordentliche Studierende einschreiben.

Sie bekommen dann einen Studierendenaccount. Über diesen Account können Sie sich selbst eine Studienbestätigung runterladen. Das ist eine Bestätigung, dass Sie außerordentlicher Studierender/außerordentliche Studierende der Universität zum Besuch des VGUHs sind.

Diese Bestätigung wird zum Beispiel in Österreich unter anderem für Visa-Angelegenheiten oder für den Abschluss einer Versicherung akzeptiert.

Kontakt

Studienabteilung

Universitätsplatz 3a
8010 Graz

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 8 bis 14 Uhr
Aus Datenschutzgründen können am Telefon keine Informationen zu personenbezogenen Daten gegeben werden.

Telefon:+43 316 380 - 1170

Damit Sie zeitlich ungebunden sind und Ihre Anfrage schriftlich dokumentiert ist, können Sie uns auch ein Mail schreiben.

Vor Ort mit Terminvereinbarung:
Dienstag: 8 bis 11:30 und 12:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 13 Uhr

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