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Fortsetzer:innen

Studienbewerber/innen, die schon an der Universität Graz studieren oder in der Vergangenheit bereits einmal an der Universität Graz eingeschrieben waren, und ein weiteres Studium/weitere Studien öffnen wollen, senden uns während der Zulassungsfrist (für alle Studien bis 31.10. oder 31.03.) ein Mail mit dem ausdrücklichen Wunsch der Fortsetzung an studienabteilung(at)uni-graz.at.

Der ÖH-Beitrag muss jedes Semester nur einmal pro Person und nicht pro Studium, eingezahlt werden und ermöglicht damit der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) eine unabhängige Vertretung der Studierenden.

Der Studienbeitrag muss erst nach der Mindeststudienzeit + Toleranzsemester bezahlt werden.

Internationale Studierende müssen sich u.U. erneut bewerben. Bitte wenden Sie sich an das Referat Internationale Studierende der Studienabteilung!

Beachten Sie bitte die gesetzlich geregelte Inskriptionsfrist: Termine und Fristen.

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