Vorgehen im Falle negativer Entscheidung
Im Falle des Nichtvorliegens der entsprechenden Nachweise oder wenn Sie die Gründe für einen Erlass nicht erfüllen ist mit einer negativen Entscheidung zu rechnen. Der vorgeschriebene Studien- und ÖH-Beitrag ist dann zu entrichten.
Diese negative Entscheidung wird den Studierenden auf Antrag in Bescheidform übermittelt. Bescheide enthalten auch eine Rechtsmittelbelehrung. In dieser Belehrung wird darauf hingewiesen werden, dass eine Beschwerde an das Büro des Studiendirektors der Universität Graz möglich ist. Sollte eine negative Entscheidung ergehen, ist auf jeden Fall der vorgeschriebene Studienbeitrag zu entrichten um zunächst die Rückmeldung für das Semester sicherzustellen, da der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zukommt. Im Falle der Aufhebung des Bescheides erster Instanz wird dann der Studienbeitrag jedenfalls rückerstattet. Der genaue Ablauf des Beschwerdeverfahrens ist hier ersichtlich.