Britische StaatsbürgerInnen - BREXIT
Für britische Studierende, die bis inklusive Wintersemester 2020/21 zu einem Studium an der Universität Graz eingeschrieben und gemeldet wurden und die Zulassung nicht unterbrechen, gelten bis auf Weiteres die Beitragsregeln für Studierende mit EU/EWR/-Staatsangehörigkeit.
Sobald Sie Ihr Studium für ein oder mehrere Semester unterbrechen (unterbrechen bedeutet, dass Sie sich von der Universität abmelden bzw. von der Universität abgemeldet werden), fallen Sie ab dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme unter die Beitragsregelung für Studierende mit Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit.
Für britische Studierende, die ab dem Sommersemester 2021 erstmalig zu einem Studium an der Universität Graz eingeschrieben und gemeldet werden oder das Studium bzw. die Studien wieder fortsetzen, gilt die Beitragsregelung für Studierende mit Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit.