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EU-/EWR-StaatsbürgerInnen

Wann bezahle ich keinen Studienbeitrag?

In der beitragsfreien Zeit* von einem oder mehreren ordentlichen Studien an der Universität Graz, ist nur der ÖH-Beitrag - auch Studierendenbeitrag gennant - zu entrichten. Der ÖH-Beitrag beträgt ab dem Wintersemester 2026/27 € 26,20.

*beitragsfreie Zeit bedeutet: innerhalb der Mindeststudienzeit + zwei Toleranzsemester des gemeldeten Studiums/der gemeldeten Studien

Die Zahlung erfolgt pro Semester.

Ab wann bezahle ich Studienbeitrag?

Wird die beitragsfreie Zeit* in einem oder mehreren Studien an der Universität Graz überschritten, wird der Studienbeitrag plus ÖH-Beitrag vorgeschrieben.

*beitragsfreie Zeit bedeutet: innerhalb der Mindeststudienzeit + zwei Toleranzsemester des gemeldeten Studiums/der gemeldeten Studien

Der Studienbeitrag beträgt € 363,36 plus ÖH-Beitrag pro Semester.

Kann ich vom Studienbeitrag befreit werden?

Ab Überschreitung der beitragsfreien Zeit* kann unter gewissen Voraussetzungen ein Erlass bzw. eine Rückzahlung des Studienbeitrages beantragt werden. 

*beitragsfreie Zeit bedeutet: innerhalb der Mindeststudienzeit + zwei Toleranzsemester des gemeldeten Studiums/der gemeldeten Studien

Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter 

Erlass Studienbeitrag
Rückzahlung Studienbeitrag

Für britische Studierende, die bis inklusive Wintersemester 2020/21 zu einem Studium an der Universität Graz eingeschrieben und gemeldet wurden und die Zulassung nicht unterbrechen, gelten bis auf Weiteres die Beitragsregeln für Studierende mit EU/EWR/-Staatsangehörigkeit.

 

Sobald Sie Ihr Studium für ein oder mehrere Semester unterbrechen (unterbrechen bedeutet, dass Sie sich von der Universität abmelden bzw. von der Universität abgemeldet werden), fallen Sie ab dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme unter die Beitragsregelung für Studierende aus anderen Ländern

 

Für britische Studierende, die ab dem Sommersemester 2021 erstmalig zu einem Studium an der Universität Graz eingeschrieben und gemeldet werden oder das Studium bzw. die Studien wieder fortsetzen, gilt die Beitragsregelung für Studierende aus anderen Ländern

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