EU-/EWR-StaatsbürgerInnen
In der beitragsfreien Zeit* von einem oder mehreren ordentlichen Studien an der Universität Graz, ist nur der ÖH-Beitrag - auch Studierendenbeitrag gennant - zu entrichten. Der ÖH-Beitrag beträgt ab dem Wintersemester 2026/27 € 26,20.
*beitragsfreie Zeit bedeutet: innerhalb der Mindeststudienzeit + zwei Toleranzsemester des gemeldeten Studiums/der gemeldeten Studien
Die Zahlung erfolgt pro Semester.
Wird die beitragsfreie Zeit* in einem oder mehreren Studien an der Universität Graz überschritten, wird der Studienbeitrag plus ÖH-Beitrag vorgeschrieben.
*beitragsfreie Zeit bedeutet: innerhalb der Mindeststudienzeit + zwei Toleranzsemester des gemeldeten Studiums/der gemeldeten Studien
Der Studienbeitrag beträgt € 363,36 plus ÖH-Beitrag pro Semester.
Nach Überschreitung der beitragsfreien Zeit* kann unter gewissen Voraussetzungen ein Erlass bzw. eine Rückzahlung des Studienbeitrages beantragt werden.
*beitragsfreie Zeit bedeutet: innerhalb der Mindeststudienzeit + zwei Toleranzsemester des gemeldeten Studiums/der gemeldeten Studien
Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter