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Ordentliche Studierende

Ordentliche Studierende sind Personen, die zu einem oder mehreren ordentlichen Studien an der Karl-Franzens-Universität zugelassen sind.

Zu ordentlichen Studien zählen 

  • Diplomstudien, 
  • Bachelorstudien, 
  • Masterstudien sowie 
  • Doktoratsstudien.

Der Studienbeitrag für ordentliche Studierende:

StaatsbürgerIn EU/EWR
StaatsbürgerIn anderer Länder
StaatsbürgerIn Südosteuropa

Grundsätzlich besteht eine generelle Studienbeitragspflicht für alle Studierende an allen österreichischen Universitäten.

Ausgenommen sind Studierende, die befristet oder generell vom Studienbeitrag befreit sind.

 

In der beitragsfreien Zeit* sind Studierende aus einem EU- oder EWR-Staat, Konventionsflüchtlinge sowie Drittstaatsangehörige (Angehörige aller übrigen Staaten) - welche EU- oder EWR-StaatsbürgerInnen gleichgestellt sind - vom Studienbeitrag aber nicht vom ÖH-Beitrag (auch Studierendenbeitrag genannt) befreit.

*beitragsfreie Zeit bedeutet: innerhalb der Mindeststudienzeit + zwei Toleranzsemester des gemeldeten Studiums/der gemeldeten Studien.

Der ÖH-Beitrag ist jedes Semester zu bezahlen, auch wenn man vom Studienbeitrag befreit ist!

 

Wird die beitragsfreie Zeit* überschritten, beträgt der Studienbeitrag  

  • € 363,36 pro Semester für Studierende aus einem EU- oder EWR-Staat - dies gilt auch für Angehörige anderer Staaten, welche EU- oder EWR-StaatsbürgerInnnen gleichgestellt sind, 
  • € 726,72 pro Semester für Drittstaatsangehörige.

*beitragsfreie Zeit bedeutet: innerhalb der Mindeststudienzeit + zwei Toleranzsemester des gemeldeten Studiums/der gemeldeten Studien.

Der ÖH-Beitrag (auch Studierendenbeitrag genannt) ist dann zusätzlich zum Studienbeitrag jedes Semester zu entrichten.

 

Unter gewissen Voraussetzungen kann ab Überschreitung der beitragsfreien Zeit* ein Erlass bzw. eine Rückzahlung des Studienbeitrages beantragt werden.

*beitragsfreie Zeit bedeutet: innerhalb der Mindeststudienzeit + zwei Toleranzsemester des gemeldeten Studiums/der gemeldeten Studien.

Detaillierte Informationen dazu:

Erlass des Studienbeitrages
Rückzahlung des Studienbeitrages

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