Ordentliche Studierende
Ordentliche Studierende sind Personen, die zu einem oder mehreren ordentlichen Studien an der Karl-Franzens-Universität zugelassen sind.
Zu ordentlichen Studien zählen
- Diplomstudien,
- Bachelorstudien,
- Masterstudien sowie
- Doktoratsstudien.
Der Studienbeitrag für ordentliche Studierende:
Grundsätzlich besteht eine generelle Studienbeitragspflicht für alle Studierende an allen österreichischen Universitäten.
Ausgenommen sind Studierende, die befristet oder generell vom Studienbeitrag befreit sind.
In der beitragsfreien Zeit* sind Studierende aus einem EU- oder EWR-Staat, Konventionsflüchtlinge sowie Drittstaatsangehörige (Angehörige aller übrigen Staaten) - welche EU- oder EWR-StaatsbürgerInnen gleichgestellt sind - vom Studienbeitrag aber nicht vom ÖH-Beitrag (auch Studierendenbeitrag genannt) befreit.
*beitragsfreie Zeit bedeutet: innerhalb der Mindeststudienzeit + zwei Toleranzsemester des gemeldeten Studiums/der gemeldeten Studien.
Der ÖH-Beitrag ist jedes Semester zu bezahlen, auch wenn man vom Studienbeitrag befreit ist!
Wird die beitragsfreie Zeit* überschritten, beträgt der Studienbeitrag
- € 363,36 pro Semester für Studierende aus einem EU- oder EWR-Staat - dies gilt auch für Angehörige anderer Staaten, welche EU- oder EWR-StaatsbürgerInnnen gleichgestellt sind,
- € 726,72 pro Semester für Drittstaatsangehörige.
*beitragsfreie Zeit bedeutet: innerhalb der Mindeststudienzeit + zwei Toleranzsemester des gemeldeten Studiums/der gemeldeten Studien.
Der ÖH-Beitrag (auch Studierendenbeitrag genannt) ist dann zusätzlich zum Studienbeitrag jedes Semester zu entrichten.
Unter gewissen Voraussetzungen kann ab Überschreitung der beitragsfreien Zeit* ein Erlass bzw. eine Rückzahlung des Studienbeitrages beantragt werden.
*beitragsfreie Zeit bedeutet: innerhalb der Mindeststudienzeit + zwei Toleranzsemester des gemeldeten Studiums/der gemeldeten Studien.