Rückzahlung des Studienbeitrages
Es gibt ein Online-Antragsprogramm für den Erlass und die Rückzahlung des Studienbeitrages. Sie stellen Ihren Antrag auf Erlass oder Rückzahlung des Studienbeitrages online und laden Ihre Unterlagen elektronisch hoch. Die Antragstellung erfolgt direkt über Ihre Startseite in UNIGRAZonline (unter Onlineanträge Studienabteilung ) oder über diese Homepage (Startseite Studienbeitrag/Seitenende).
Wird der Antrag auf Rückzahlung genehmigt, erhalten Sie den Studienbeitrag zurück, der ÖH-Beitrag wird nicht zurückgezahlt. Der ÖH-Beitrag kann nur in Ausnahmefällen, wie z.B. doppelte Bezahlung an der Uni Graz zurückgezahlt werden.
Der Antrag auf Rückzahlung des Studienbeitrages muss bis spätestens für das Wintersemester bis zum 28/29. Februar des folgenden Jahres und für das Sommersemester bis zum 30. September des gleichen Jahres in der Studienabteilung mittels Onlineantrag eingereicht werden.
Die Einreichfristen für die Rückzahlung finden Sie unter Termine & Fristen