Rückzahlung des Studienbeitrages
Seit 7. Jänner 2016 gibt es ein Online-Antragsprogramm für den Erlass und die Rückzahlung des Studienbeitrages. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ihren Antrag auf Erlass oder Rückzahlung des Studienbeitrages online stellen und Ihre Unterlagen elektronisch hochladen. Die Antragstellung erfolgt direkt über Ihre Startseite in UNIGRAZonline (unter Onlineanträge Studienabteilung) oder über diese Homepage (siehe Link in der Box, auf der rechten Seite).
Sie werden gebeten, den Antrag samt Unterlagen direkt elektronisch einzureichen.
Wird der Antrag auf Rückzahlung genehmigt, erhalten Sie den Studienbeitrag zurück, der ÖH-Beitrag wird nicht zurückgezahlt. Der ÖH-Beitrag kann nur in Ausnahmefällen, wie z.B. doppelte Bezahlung an der Uni Graz zurückgezahlt werden.
Der Antrag auf Rückzahlung des Studienbeitrages muss bis spätestens für das Wintersemester bis zum 28/29. Februardes folgenden Jahres und für das Sommersemester bis zum 30. September des gleichen Jahres in der Studienabteilung mittels Onlineantrag eingereicht werden.
Kontakt
Studienabteilung
Universitätsplatz 3a
8010 Graz
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 8 bis 14 Uhr
Aus Datenschutzgründen können am Telefon keine Informationen zu personenbezogenen Daten gegeben werden.
Vor Ort mit Terminvereinbarung:
Dienstag: 8 bis 11:30 und 12:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 13 Uhr