Vorgehen im Falle negativer Entscheidung
Im Falle des Nichtvorliegens der entsprechenden Nachweise oder wenn Sie die Gründe für eine Rückzahlung nicht erfüllen, ist mit einer negativen Entscheidung zu rechnen.
Diese wird den Studierenden auf Antrag in Bescheidform übermittelt. Bescheide enthalten auch eine Rechtsmittelbelehrung. In dieser Belehrung wird darauf hingewiesen werden, dass eine Beschwerde an das Büro des Studiendirektors der Universität Graz möglich ist. Im Falle der Aufhebung des Bescheides erster Instanz wird dann der Studienbeitrag jedenfalls rückerstattet. Der genaue Ablauf des Beschwerdeverfahrens ist hier ersichtlich.