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Universität Graz Studienabteilung der Uni Graz Studieren Einschreibung / Zulassung Masterstudium
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Zulassung zum Masterstudium an der Universität Graz

Herzlich willkommen!

Sie möchten ein Masterstudium an der Universität Graz beginnen und haben Ihr Vorstudium an einer österreichischen Bildungseinrichtung (Universität/Fachhochschule/Pädagogische Hochschule) abgeschlossen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie für Ihre Zulassung benötigen.

Internationale Bewerber:innen als auch österreichische Bewerber:innen mit einem im Ausland erworbenen Studienabschluss haben immer einen Antrag auf Zulassung zu stellen.

Mehr Informationen zur Bewerbung und den Fristen finden Sie unter Internationale Studierende.

Voraussetzungen für die Zulassung

Um ein Masterstudium an der Universität Graz zu beginnen, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie benötigen ein abgeschlossenes Bachelorstudium oder ein Studium, das mindestens dem gleichen Bildungsniveau entspricht.
  • Sie müssen die spezifischen Zulassungsvoraussetzungen des gewünschten Masterstudiums erfüllen. Diese finden Sie im jeweiligen Curriculum

Schritte zur Zulassung

Schritt 1: Erstellen eines Basisaccounts
Registrieren Sie sich online und erstellen Sie einen Basisaccount.
Schritt 2: Daten erfassen und Dokumente einreichen
Füllen Sie Ihre persönlichen Daten aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.

Bearbeitung durch die Studienabteilung
Nach Eingang Ihrer Bewerbung wird diese von der Studienabteilung geprüft.

  • Unterlagen fehlen: Sie erhalten eine E-Mail mit der Aufforderung, die fehlenden Dokumente nachzureichen.
  • Ihre Bewerbung ist vollständig: Ihre Bewerbung wird an die zuständige Curricula-Kommission (CuKo) zur inhaltlichen Bewertung weitergeleitet. 

     

Entscheidung der Curricula-Kommission
Die zuständige Curricula-Kommission prüft, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und trifft eine der folgenden Entscheidungen:

a) Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen

  • Sie erhalten eine E-Mail zwecks “Antrag auf Einschreibung”.
  • Diesen können Sie unter „Meine Bewerbungen ► Aktionen ► Status meiner Bewerbung abrufen ► Einschreibung“ herunterladen.
  • Die Inskription erfolgt, sobald Sie den unterschriebenen Antrag während der Zulassungsfrist einreichen.

 

b) Zulassung mit Ergänzungsprüfungen

  • Es wird ein studienrechtliches Verfahren eröffnet und Sie erhalten ein Schreiben (Parteiengehör) von der juristischen Abteilung.
    Hinweis: Sie können eine Stellungnahme abgeben oder per E-Mail den Ergänzungsprüfungen zustimmen. Eine Zustimmung beschleunigt die Ausstellung des Zulassungsbescheids.
  • Nach Erhalt des Zulassungsbescheids können Sie unter „Meine Bewerbungen ► Aktionen ► Status meiner Bewerbung abrufen ► Einschreibung“ Ihren Antrag auf Einschreibung herunterladen.
  • Die Inskription erfolgt, sobald Sie den unterschriebenen Antrag während der Zulassungsfrist einreichen.

!!Achtung!!
Leider können wir Ihnen im Voraus keine Informationen zu möglichen Ergänzungsprüfungen geben. Aufgetragenen Ergänzungsprüfungen können während des Masterstudiums nachgeholt werden.
Ausnahme: Wenn im Ergänzungsprüfungsbescheid eine Frist angegeben ist, müssen die Prüfungen innerhalb dieser Frist absolviert werden.

 

c) Keine Zulassung

  • Es wird ein studienrechtliches Verfahren eröffnet und Sie erhalten ein Schreiben (Parteiengehör) von der juristischen Abteilung.
  • Sie können eine Stellungnahme abgeben. Wenn Sie keine Stellungnahme abgeben, wird Ihnen nach Ablauf der Frist ein Bescheid zugestellt.

Schritt 1: Erstellen eines Basisaccounts
Registrieren Sie sich online und erstellen Sie einen Basisaccount.
Schritt 2: Daten erfassen und Dokumente einreichen
Füllen Sie Ihre persönlichen Daten aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.

Bearbeitung durch die Studienabteilung
Nach Eingang Ihrer Bewerbung wird diese von der Studienabteilung geprüft.

  • Unterlagen fehlen: Sie erhalten eine E-Mail mit der Aufforderung, die fehlenden Dokumente nachzureichen.
  • Ihre Bewerbung ist vollständig: Ihre Bewerbung wird an die zuständige Curricula-Kommission (CuKo) zur inhaltlichen Bewertung weitergeleitet. 

 

Entscheidung der Curricula-Kommission
Die zuständige Curricula-Kommission prüft, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und trifft eine der folgenden Entscheidungen:

a) Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen

  • Sie erhalten eine E-Mail zwecks “Antrag auf Einschreibung”.
  • Diesen können Sie unter „Meine Bewerbungen ► Aktionen ► Status meiner Bewerbung abrufen ► Einschreibung“ herunterladen.
  • Die Inskription erfolgt, sobald Sie den unterschriebenen Antrag während der Zulassungsfrist einreichen.

 

b) Zulassung mit Ergänzungsprüfungen

  • Es wird ein studienrechtliches Verfahren eröffnet und Sie erhalten ein Schreiben (Parteiengehör) von der juristischen Abteilung.
    Hinweis: Sie können eine Stellungnahme abgeben oder per E-Mail den Ergänzungsprüfungen zustimmen. Eine Zustimmung beschleunigt die Ausstellung des Zulassungsbescheids.
  • Nach Erhalt des Zulassungsbescheids können Sie unter „Meine Bewerbungen ► Aktionen ► Status meiner Bewerbung abrufen ► Einschreibung“ Ihren Antrag auf Einschreibung herunterladen.
  • Die Inskription erfolgt, sobald Sie den unterschriebenen Antrag während der Zulassungsfrist einreichen.

!!Achtung!!
Leider können wir Ihnen im Voraus keine Informationen zu möglichen Ergänzungsprüfungen geben. Aufgetragenen Ergänzungsprüfungen können während des Masterstudiums nachgeholt werden. 
Ausnahme: Wenn im Ergänzungsprüfungsbescheid eine Frist angegeben ist, müssen die Prüfungen innerhalb dieser Frist absolviert werden.

 

c) Keine Zulassung

  • Es wird ein studienrechtliches Verfahren eröffnet und Sie erhalten ein Schreiben (Parteiengehör) von der juristischen Abteilung.
  • Sie können eine Stellungnahme abgeben. Wenn Sie keine Stellungnahme abgeben, wird Ihnen nach Ablauf der Frist ein Bescheid zugestellt.

Schritt 1: Loggen Sie sich in Ihren UNIGRAZonline Account ein.
Schritt 2: Daten erfassen und Dokumente einreichen
Füllen Sie Ihre persönlichen Daten aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.

Bearbeitung durch die Studienabteilung
Nach Eingang Ihrer Bewerbung wird diese von der Studienabteilung geprüft.

  • Unterlagen fehlen: Sie erhalten eine E-Mail mit der Aufforderung, die fehlenden Dokumente nachzureichen.
  • Ihre Bewerbung ist vollständig: Ihre Bewerbung wird an die zuständige Curricula-Kommission (CuKo) zur inhaltlichen Bewertung weitergeleitet. 

 

Entscheidung der Curricula-Kommission
Die zuständige Curricula-Kommission prüft, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und trifft eine der folgenden Entscheidungen:

a) Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen

  • Sie erhalten eine E-Mail zwecks “Antrag auf Einschreibung”.
  • Diesen können Sie unter „Meine Bewerbungen ► Aktionen ► Status meiner Bewerbung abrufen ► Einschreibung“ herunterladen.
  • Die Inskription erfolgt, sobald Sie den unterschriebenen Antrag während der Zulassungsfrist einreichen.

 

b) Zulassung mit Ergänzungsprüfungen

  • Es wird ein studienrechtliches Verfahren eröffnet und Sie erhalten ein Schreiben (Parteiengehör) von der juristischen Abteilung.
    Hinweis: Sie können eine Stellungnahme abgeben oder per E-Mail den Ergänzungsprüfungen zustimmen. Eine Zustimmung beschleunigt die Ausstellung des Zulassungsbescheids.
  • Nach Erhalt des Zulassungsbescheids können Sie unter „Meine Bewerbungen ► Aktionen ► Status meiner Bewerbung abrufen ► Einschreibung“ Ihren Antrag auf Einschreibung herunterladen.
  • Die Inskription erfolgt, sobald Sie den unterschriebenen Antrag während der Zulassungsfrist einreichen.

!!Achtung!!
Leider können wir Ihnen im Voraus keine Informationen zu möglichen Ergänzungsprüfungen geben. Aufgetragenen Ergänzungsprüfungen können während des Masterstudiums nachgeholt werden. 
Ausnahme: Wenn im Ergänzungsprüfungsbescheid eine Frist angegeben ist, müssen die Prüfungen innerhalb dieser Frist absolviert werden.

 

c) Keine Zulassung

  • Es wird ein studienrechtliches Verfahren eröffnet und Sie erhalten ein Schreiben (Parteiengehör) von der juristischen Abteilung.
  • Sie können eine Stellungnahme abgeben. Wenn Sie keine Stellungnahme abgeben, wird Ihnen nach Ablauf der Frist ein Bescheid zugestellt.

Weitere Informationen

Wenn Sie an der Universität Graz ein Bachelorstudium abgeschlossen haben und nun ein darauf aufbauendes Masterstudium beginnen möchten (z. B. Bachelor Betriebswirtschaft → Master Betriebswirtschaft), können Sie sich direkt inskribieren, ohne vorher einen Antrag oder eine Bewerbung einzureichen.

⚠️Wichtig:
Ihr Bachelorabschluss und der akademische Grad müssen im UNIGRAZonline-System sichtbar sein, bevor die Inskription durchgeführt werden kann.

Sobald Ihr Abschluss freigeschaltet ist, können Sie uns während der Zulassungsfrist per E-Mail Ihren Wunsch zur Inskription mitteilen. Bitte senden Sie uns dazu folgende Informationen:

  • Ihre Matrikelnummer
  • Die genaue Bezeichnung des gewünschten Masterstudiums
  • Ihre aktuelle Wohnadresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Den ausdrücklichen Wunsch der sofortigen Inskription

Achten Sie darauf, die Zulassungsfrist einzuhalten, um die Inskription rechtzeitig abzuschließen.

Onlinebewerbung
Die Onlinebewerbung ist nur während der jeweiligen Einreichfristen möglich.

Die Bearbeitungszeit hängt von der Art der Zulassung ab:

  • Ohne Ergänzungsprüfungen: kürzere Bearbeitungszeit
  • Mit Ergänzungsprüfungen oder bei Ablehnung: Die Bearbeitung kann bis zu 12 Wochen dauern, da ein Verwaltungsverfahren (Ausstellung Parteiengehör und Bescheid) erforderlich ist.

Bitte berücksichtigen Sie diese Zeit in Ihrer Studienplanung.


Einschreibung/Inskription
Bitte beachten Sie ebenfalls die jeweiligen Zulassungsfristen. Die Einschreibung/Inskriptionen können nur in den jeweiligen Fristen vorgenommen werden. 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

  • E-Mail: zulassung.master@uni-graz.at
  • Telefon: +43 316 380-2187

Wir freuen uns darauf, Sie an der Universität Graz willkommen zu heißen!

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