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Masterstudium

Nicht jedes abgeschlossene Studium berechtigt automatisch zur Aufnahme eines Masterstudiums an der Karl-Franzens-Universität Graz.

Oftmals gibt bereits das Curriculum des beabsichtigten Masterstudiums Aufschluss darüber, welches Vorstudium zur direkten Zulassung berechtigt.

Wenn Sie Ihr absolviertes Studium nicht zur direkten Zulassung berechtigt, muss im Rahmen einer Bewerbung überprüft werden, ob es sich hierbei um ein fachlich in Frage kommendes Studium hinsichtlich des gewünschten Masterstudiums handelt.

Schritt 1: Erstellen eines Basisaccounts

Schritt 2: Bewerbung für ein Studium anlegen/Daten erfassen

Schritt 3: Weitere Bearbeitung durch Studienabteilung

Nach Einlangen Ihrer Bewerbung wird diese auf Vollständigkeit geprüft. Bei Unvollständigkeit werden Sie per Mail bezüglich Nachreichung der fehlenden Unterlagen kontaktiert.

Sobald die Bewerbung als formal vollständig gilt, wird diese an die zuständige Curricula Kommission (CuKo) zur inhaltlichen Bewertung weitergeleitet. Anhand der im Curriculum angeführten Zulassungsvoraussetzungen wird eine der folgenden Entscheidungen getroffen:

  • Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen

Nach Erhalt der Stellungnahme, erhalten Sie eine automatisierte Mail bezüglich „Antrag auf Einschreibung“. Den Antrag können Sie unter „Meine Bewerbungen ► Aktionen ► Status meiner Bewerbung abrufen ► Einschreibung“ downloaden. Die Inskription kann während der jeweiligen Zulassungsfrist durch die Übermittlung des unterschriebenen Antrags angestoßen werden.

  • Zulassung mit Ergänzungsprüfungen

Es wird ein studienrechtliches Verfahren eröffnet. Sie erhalten ein Parteiengehör von unserer juristischen Abteilung übermittelt. Nach Erhalt des Parteiengehörs haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Sollte keine Reaktion Ihrerseits einlangen, wird Ihnen nach Ablauf der 14-tägigen First ein Zulassungsbescheid übermittelt. Sobald Sie Ihren Zulassungsbescheid erhalten haben, können Sie den „Antrag auf Einschreibung“ unter „Meine Bewerbungen ► Aktionen ► Status meiner Bewerbung abrufen ► Einschreibung“ downloaden. Die Inskription kann während der jeweiligen Zulassungsfrist durch die Übermittlung des unterschriebenen Antrags angestoßen werden.

  • Keine Zulassung

Es wird ein studienrechtliches Verfahren eröffnet. Sie erhalten ein Parteiengehör von unserer juristischen Abteilung übermittelt. Nach Erhalt des Parteiengehörs haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Sollte keine Reaktion Ihrerseits einlangen, wird Ihnen nach Ablauf der 14-tägigen Frist ein Bescheid übermittelt.

Schritt 1: Erstellen eines Basisaccounts

Schritt 2: Bewerbung für ein Studium anlegen/Daten erfassen

Schritt 3: Weitere Bearbeitung durch Studienabteilung

Nach Einlangen Ihrer Bewerbung wird diese auf Vollständigkeit geprüft. Bei Unvollständigkeit werden Sie per Mail bezüglich Nachreichung der fehlenden Unterlagen kontaktiert.

Sobald die Bewerbung als formal vollständig gilt, wird diese an die zuständige Curricula Kommission (CuKo) zur inhaltlichen Bewertung weitergeleitet. Anhand der im Curriculum angeführten Zulassungsvoraussetzungen wird eine der folgenden Entscheidungen getroffen:

  • Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen

Nach Erhalt der Stellungnahme, erhalten Sie eine automatisierte Mail bezüglich „Antrag auf Einschreibung“. Den Antrag können Sie unter „Meine Bewerbungen ► Aktionen ► Status meiner Bewerbung abrufen ► Einschreibung“ downloaden. Die Inskription kann während der jeweiligen Zulassungsfrist durch die Übermittlung des unterschriebenen Antrags angestoßen werden.

  • Zulassung mit Ergänzungsprüfungen

Es wird ein studienrechtliches Verfahren eröffnet. Sie erhalten ein Parteiengehör von unserer juristischen Abteilung übermittelt. Nach Erhalt des Parteiengehörs haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Sollte keine Reaktion Ihrerseits einlangen, wird Ihnen nach Ablauf der 14-tägigen First ein Zulassungsbescheid übermittelt. Sobald Sie Ihren Zulassungsbescheid erhalten haben, können Sie den „Antrag auf Einschreibung“ unter „Meine Bewerbungen ► Aktionen ► Status meiner Bewerbung abrufen ► Einschreibung“ downloaden. Die Inskription kann während der jeweiligen Zulassungsfrist durch die Übermittlung des unterschriebenen Antrags angestoßen werden.

  • Keine Zulassung

Es wird ein studienrechtliches Verfahren eröffnet. Sie erhalten ein Parteiengehör von unserer juristischen Abteilung übermittelt. Nach Erhalt des Parteiengehörs haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Sollte keine Reaktion Ihrerseits einlangen, wird Ihnen nach Ablauf der 14-tägigen Frist ein Bescheid übermittelt.

Hierbei erfolgt die Bewerbungsabgabe direkt über Ihren Studierendendesktop (UGO) unter der Kachel „Meine Bewerbungen“.

Registrieren Sie sich für das gewünschte Studium/die gewünschten Studien und laden Sie Ihre Unterlagen online hoch.

Sobald die Bewerbung als formal vollständig gilt, wird diese an die zuständige Curricula Kommission (CuKo) zur inhaltlichen Bewertung weitergeleitet. Anhand der im Curriculum angeführten Zulassungsvoraussetzungen wird eine der folgenden Entscheidungen getroffen:

  • Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen

Nach Erhalt der Stellungnahme, erhalten Sie eine automatisierte Mail bezüglich „Antrag auf Einschreibung“. Den Antrag können Sie unter „Meine Bewerbungen ► Aktionen ► Status meiner Bewerbung abrufen ► Einschreibung“ downloaden. Die Inskription kann während der jeweiligen Zulassungsfrist durch die Übermittlung des unterschriebenen Antrags angestoßen werden.

  • Zulassung mit Ergänzungsprüfungen

Es wird ein studienrechtliches Verfahren eröffnet. Sie erhalten ein Parteiengehör von unserer juristischen Abteilung übermittelt. Nach Erhalt des Parteiengehörs haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Sollte keine Reaktion Ihrerseits einlangen, wird Ihnen nach Ablauf der 14-tägigen First ein Zulassungsbescheid übermittelt. Sobald Sie Ihren Zulassungsbescheid erhalten haben, können Sie den „Antrag auf Einschreibung“ unter „Meine Bewerbungen ► Aktionen ► Status meiner Bewerbung abrufen ► Einschreibung“ downloaden. Die Inskription kann während der jeweiligen Zulassungsfrist durch die Übermittlung des unterschriebenen Antrags angestoßen werden.

  • Keine Zulassung

Es wird ein studienrechtliches Verfahren eröffnet. Sie erhalten ein Parteiengehör von unserer juristischen Abteilung übermittelt. Nach Erhalt des Parteiengehörs haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Sollte keine Reaktion Ihrerseits einlangen, wird Ihnen nach Ablauf der 14-tägigen Frist ein Bescheid übermittelt.

Sie haben an der Universität Graz ein Bachelorstudium abgeschlossen und möchten nun ein darauf aufbauendes Masterstudium beginnen (Beispiel: Bachelorstudium Betriebswirtschaft > Masterstudium Betriebswirtschaft).

In diesem Fall kann die Inskription des konsekutiven Masterstudiums auch ohne vorangehende Antragsstellung/Bewerbungsabgabe durchgeführt werden. Damit wir die Inskription durchführen können, muss der Abschluss sowie der akademische Grad im UNIGRAZonline ersichtlich sein.

Ist die Freischaltung Ihres Abschlusses erfolgt, können Sie den Wunsch der Inskription gerne per E-Mail äußern. Hierfür übermitteln Sie uns bitte in der jeweiligen Zulassungsfrist folgende Daten:

  • Ihre Matrikelnummer
  • die genaue Studienbezeichnung des gewünschten Masterstudiums
  • Ihre aktuelle Wohnadresse/E-Mail-Adresse/Telefonnummer
  • den ausdrücklichen Wunsch der sofortigen Einschreibung (Inskription)

Die Bewerbungsabgabe ist nur während der jeweiligen Bewerbungsfristen möglich.

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Art der Zulassung (ohne Auflagen/mit Auflagen/keine Zulassung) variieren. Im Fall eines Verwaltungsverfahrens (Bescheidausstellung) ist mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 12 Wochen zu rechnen. Bitte berücksichtigen Sie diese Zeit in Ihrer Studienplanung. 

Bitte beachten Sie ebenfalls die jeweiligen Zulassungs-/Inskriptionsfristen. Inskriptionen können nur in den jeweiligen Fristen vorgenommen werden. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an zulassung.master(at)uni-graz.at.

 

Anmerkung:
Internationale Bewerber:innen als auch österreichische Bewerber:innen mit einem im Ausland erworbenen Studienabschluss haben immer einen Antrag auf Zulassung zu stellen.
Mehr Informationen zur Bewerbung und den Fristen erhalten Sie hier.

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