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Zulassungsfristen

Wenn Sie noch nie an der Universität Graz eingeschrieben waren, gelten für Sie die jeweiligen Einreichfristen!

In dieser Frist dürfen sich grundsätzlich Personen einschreiben, welche entweder 

a) an der Universität Graz zugelassen sind   ODER
b) in der Vergangenheit an der Universität Graz zugelassen waren 

  • Wenn Sie noch nie an der Universität Graz eingeschrieben waren, gelten für Sie die Einreichfristen.
  • Waren Sie nach 1990 nicht mehr an der Universität Graz gemeldet, sind Ihre Daten gegebenenfalls nicht im System der Universität gespeichert. In diesem Fall ist eine Onlinebewerbung innerhalb der jeweiligen Einreichfrist notwendig.
    Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte vorab per E-Mail an die Studienabteilung.

Zulassungsfrist Sommersemester: Anfang Jänner bis 5. Februar 

Zulassungsfrist Wintersemester: Anfang/Mitte Juli bis 5. September

Ausnahmegründe für eine Zulassung bis zum 31. März/31. Oktober

►Erstmalige Einschreibung

In dieser Frist dürfen sich grundsätzlich Personen einschreiben, welche ein Bachelorstudium an der Universität Graz abgeschlossen haben und ein darauf aufbauendes (konsekutives) Masterstudium beginnen möchten.

Personen, die sich für ein NICHT aufbauendes (nicht konsekutives) Masterstudium einschreiben möchten, müssen jedenfalls innerhalb der Einreichfrist die erforderlichen Dokumente einreichen. 

Bitte beachten Sie die weiteren Informationen zum Masterstudium.

Zulassungsfrist Sommersemester: Anfang Jänner bis 31. Mai

Zulassungsfrist Wintersemester: Anfang/Mitte Juli bis 30. November

!!ACHTUNG!!

Der Semesterbeitrag für das betreffende Semester muss AUSNAHMSLOS spätestens am 31. Mai/30. November einlangen. Da der Bankweg meist 3 Tage in Anspruch nimmt, ist ggf. eine frühere Einschreibung notwendig, damit der Betrag rechtzeitig einlangen kann!


►Wiedereinstieg/Fortsetzung

Für die Fortsetzung (Wiedereröffnung) eines abgebrochenen Studiums gelten kürzere Fristen.

Sommersemester: Anfang Jänner bis 31. März

Wintersemester: Anfang/Mitte Juli bis 31. Oktober

Für alle Doktoratsstudien erfolgt ein qualitatives Aufnahmeverfahren über eine Kommission.

Alle Curricula, Fristen sowie Informationen zu den angebotenen Doktoratsstudien finden Sie auf der Homepage der Doctoral Academy (=Servicestelle für DoktorandInnen)

Kontakt : doctoral-academy.uni-graz.at/de/
Mail: doktorat(at)uni-graz.at
Telefon: (0316) 380-1212

Bitte beachten Sie die weiteren Informationen zum Doktoratsstudium.
 

Zulassungsfrist
Sommersemester: Anfang Jänner bis 31. März
Wintersemester: Anfang/Mitte Juli bis 31. Oktober

Der Semesterbeitrag für das betreffende Semester muss AUSNAHMSLOS spätestens am 31. Mai/30. November einlangen. Da der Bankweg einige Tage in Anspruch nimmt, ist ggf. eine frühere Einschreibung notwendig, damit der Betrag rechtzeitig einlangen kann!



!!ACHTUNG!!
Die Weitermeldung für ein Doktoratsstudium hat jedes Semester durch Einzahlung des vorgeschriebenen Semesterbeitrages zu erfolgen. Sollte die Zulassung zum Doktoratsstudium erlöschen, ist jedenfalls fristgerecht eine neue Onlinebewerbung einzureichen.

In dieser Frist dürfen sich grundsätzlich Personen einschreiben, welche sich für eine Mitbelegung oder das außerordentliche Studium “Besuch einzelner Lehrveranstaltungen” einschreiben möchten und

a) an der Universität Graz zugelassen sind   ODER
b) in der Vergangenheit an der Universität Graz zugelassen waren 

Wenn Sie noch nie an der Universität Graz eingeschrieben waren, gelten für Sie die Einreichfristen.

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zur Mitbelegung.

Zulassungsfrist Sommersemester: Anfang Jänner bis 31. März

Zulassungsfrist Wintersemester: Anfang/Mitte Juli bis 31. Oktober

Es gelten abweichende Einreichfristen (Beginn und Ende). Die genauen Fristen werden Ihnen vom Programm-Management mitgeteilt.

Beachten Sie die Informationen zu den Universitätslehrgängen.

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