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Masterstudium

Nicht jedes abgeschlossene Studium berechtigt automatisch zur Aufnahme eines Masterstudiums an der Karl-Franzens-Universität Graz.

Oftmals gibt bereits das Curriculum des beabsichtigten Masterstudiums Aufschluss darüber, welches Vorstudium zur direkten Zulassung (d.h. Einschreibung ohne Antragstellung) berechtigt.

Sollten sich hierbei Unklarheiten ergeben, erkundigen Sie sich bitte in der Studienabteilung.

Wenn Ihr absolviertes Studium nicht zur direkten Zulassung berechtigt, muss überprüft werden, ob es sich hierbei um ein fachlich in Frage kommendes Studium hinsichtlich des gewünschten Masterstudiums handelt.

Wenn Sie noch nie an der Universität Graz studiert haben und sich für ein nicht konsekutives Studium bewerben möchten, finden Sie hier die nötigen Schritte, um sich erstmals für ein Studium anzumelden.

Wiedereinsteiger

  • Sie waren bereits einmal an der Universität Graz inskribiert und möchten sich für ein nicht konsekutives Masterstudium bewerben:
    Wenn Sie keinen aktiven UNIGRAZonline-Account haben, legen Sie bitte einen Basisaccount an. Nachdem Sie Ihren Account erfolgreich aktiviert haben, können Sie Ihre Bewerbung unter "Meine Bewerbungen" einreichen. Sobald Sie alle notwendigen Dokumente hochgeladen haben, nehmen wir Ihren Antrag in Bearbeitung.
  • Sie verfügen über einen aktiven UNIGRAZonline-Account und möchten ein zusätzliches nicht konsekutives Masterstudium eröffnen:
    Hierfür erfolgt die Bewerbungsabgabe direkt über Ihre Ihren Studierendendesktop unter „Meine Bewerbungen“.

Bearbeitung Ihrer Bewerbung

Wenn die formalen Voraussetzungen für die Antragsstellung gegeben sind, wird Ihr Antrag an die zuständige Curricula Kommission (CUKO) zur inhaltlichen Überprüfung übermittelt. Anhand der eingereichten Unterlagen wird von der CUKO eine der folgenden Entscheidungen getroffen:

  • (A) Zulassung ohne Auflagen
  • (B) Zulassung mit Auflagen
  • (C) keine Zulassung

Im Fall A werden Sie nach Erhalt der Stellungnahme der CUKO von der Studienabteilung per E-Mail über die weiteren Schritte bezüglich der Einschreibung verständigt.

In den Fällen B und C wird ein studienrechtliches Verfahren eröffnet. Sie erhalten ein Parteiengehör von unserer juristischen Abteilung übermittelt. Nach Erhalt des Parteiengehörs haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Sollte keine Reaktion Ihrerseits einlangen, wird Ihnen nach Ablauf der 14-tägigen Frist ein Bescheid übermittelt. Erst nach Erhalt des Zulassungsbescheides kann die Einschreibung im Fall B mittels "Antrag auf Einschreibung" angestoßen werden.

Konsekutiver Master

Sie haben an der Universität Graz ein Bachelorstudium abgeschlossen und möchten nun ein darauf aufbauendes Masterstudium beginnen (Beispiel: Bachelorstudium Physik > Masterstudium Physik).

Nach dem Abschluss Ihres Bachelorstudiums durch das jeweilige Prüfungsreferat erhalten Sie in der Studienabteilung den Bescheid zur Verleihung Ihres akademischen Grades und zeitgleich können Sie das konsekutive Masterstudium innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist und der Nachfrist öffnen.

Möchten Sie das konsekutive Masterstudium zu einem späteren Zeitpunkt eröffnen, können Sie uns den ausdrücklichen Wunsch der Inskription gerne zu den jeweiligen Inskriptionsfristen per E-Mail bekanntgeben.

Fristen

Die Bewerbungsabgabe ist nur während den jeweiligen Bewerbungsfristen möglich.

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Art der Zulassung (ohne Auflagen/mit Auflagen/keine Zulassung) variieren. Im Fall eines Verwaltungsverfahrens (Bescheidausstellung) ist mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 12 Wochen zu rechnen. Bitte berücksichtigen Sie diese Zeit in Ihrer Studienplanung. 

Die Inskriptionen können nur in den jeweiligen Zulassungs-/Inskriptionsfristen vorgenommen werden. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an zulassung.master(at)uni-graz.at.

Anmerkung:
Internationale Bewerber:innen als auch österreichische Bewerber:innen mit einem im Ausland erworbenen Studienabschluss haben immer einen Antrag auf Zulassung zu stellen.
Mehr Informationen zur Bewerbung und den Fristen erhalten Sie hier.

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