Masterstudium
Nicht jedes abgeschlossene Studium berechtigt automatisch zur Aufnahme eines Masterstudiums an der Karl-Franzens-Universität Graz.
Oftmals gibt bereits das Curriculum des beabsichtigten Masterstudiums Aufschluss darüber, welches Vorstudium zur direkten Zulassung (d.h. Einschreibung ohne Antragstellung) berechtigt.
Sollten sich hierbei Unklarheiten ergeben, erkundigen Sie sich bitte in der Studienabteilung.
Wenn Ihr absolviertes Studium nicht zur direkten Zulassung berechtigt, muss überprüft werden, ob es sich hierbei um ein fachlich in Frage kommendes Studium hinsichtlich des gewünschten Masterstudiums handelt.
Wenn Sie noch nie an der Universität Graz studiert haben und sich für ein nicht konsekutives Studium bewerben möchten, finden Sie hier die nötigen Schritte, um sich erstmals für ein Studium anzumelden.
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerbungen zuerst geprüft werden müssen und daher die Terminauswahl zu einem späteren Zeitpunkt für Sie freigeschalten wird.
Wiedereinsteiger
- Sie waren bereits einmal an der Universität Graz inskribiert und möchten sich für ein nicht konsekutives Masterstudium bewerben:
Wenn Sie keinen aktiven UNIGRAZonline-Account haben, kann die Bewerbung online eingereicht werden. Sobald Sie alle notwendigen Dokumente eingereicht haben, nehmen wir Ihren Antrag in Bearbeitung.
- Sie verfügen über einen aktiven UNIGRAZonline-Account und möchten ein zusätzliches nicht konsekutives Masterstudium eröffnen:
Hierfür erfolgt die Bewerbung direkt über Ihre UNIGRAZonline Visitenkarte unter dem Punkt „Meine Bewerbungen“.
Bearbeitung Ihrer Bewerbung
Wenn die formalen Voraussetzungen für die Antragsstellung gegeben sind, wird Ihr Antrag an die zuständige Curriculakommission (CUKO) zur inhaltlichen Überprüfung übermittelt. Anhand der eingereichten Unterlagen wird von der CUKO eine der folgenden Entscheidungen getroffen:
- (A) Zulassung ohne Auflagen
- (B) Zulassung mit Auflagen
- (C) keine Zulassung
Im Fall A werden Sie nach Erhalt der Stellungnahme der CUKO von der Studienabteilung per E-Mail verständigt, dass Sie die Einschreibung vornehmen können.
In den Fällen B und C wird ein studienrechtliches Verfahren eröffnet. Sie erhalten ein Parteiengehör von unserer juristischen Abteilung übermittelt. Nach Erhalt des Parteiengehörs haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Sollte keine Reaktion Ihrerseits einlangen, wird Ihnen nach Ablauf der 14-tägigen Frist ein Bescheid übermittelt. Erst mit dem Bescheid ist die Einschreibung im Fall B in der Studienabteilung möglich!
Konsekutiver Master
Sie haben an der Universität Graz ein Bachelorstudium abgeschlossen und möchten nun ein darauf aufbauendes Masterstudium beginnen (Beispiel: Bachelorstudium Physik > Masterstudium Physik).
Nach dem Abschluss Ihres Bachelorstudiums durch das jeweilige Prüfungsreferat erhalten Sie in der Studienabteilung den Bescheid zur Verleihung Ihres akademischen Grades und zeitgleich können Sie das konsekutive Masterstudium innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist und der Nachfrist öffnen.
Möchten Sie das konsekutive Masterstudium zu einem späteren Zeitpunkt eröffnen, können Sie uns den ausdrücklichen Wunsch der Inskription gerne zu den jeweiligen Inskriptionsfristen per E-Mail bekanntgeben.
Fristen
Die aktuellen Zulassungsfristen finden Sie hier. Wir empfehlen die Masterbewerbung nicht kurz vor Ende der Zulassungsfrist einzureichen, da eine Zulassung im selbigen Semester nicht mehr gewähleistet werden kann.
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Art der Zulassung (ohne Auflagen/mit Auflagen/keine Zulassung) variieren. Im Fall eines Verwaltungsverfahrens (Bescheidausstellung) ist mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 12 Wochen zu rechnen. Bitte berücksichtigen Sie diese Zeit in Ihrer Studienplanung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an zulassung.master(at)uni-graz.at.

Anmerkung:
Internationale Bewerber:innen als auch österreichische Bewerber:innen mit einem im Ausland erworbenen Studienabschluss haben immer einen Antrag auf Zulassung zu stellen.
Mehr Informationen zur Bewerbung und den Fristen erhalten Sie hier.