Mitbelegung
Studierende, die an einer anderen Universität für ein Studium zugelassen sind und für dieses Studium an der Universität Graz Prüfungen ablegen möchten (z.B. freie Wahlfächer), melden sich als Mitbeleger:in an.
Wenn Sie noch nie an der Universität Graz eingeschrieben waren, führen Sie zuerst die Onlinebewerbung durch. Im Rahmen dieser geben Sie als Hochschulzugangsberechtigung den Code "98" (Reifeprüfung nicht relevant) an und wählen unter sonstige Studien "Besuch einzelner Lehrveranstaltungen" aus.
Im Feld „Studium als/für“ vermerken Sie bitte „Mitbelegung“. Laden Sie nun bitte die angeforderten Dokumente hoch:
- amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis)
- e-card (falls vorhanden)
- Studierendenausweis
- Studienblatt des betreffenden Semesters Ihrer Stammuniversität
- Bestätigung der Stammuniversität (Vorausgenehmigung der Mitbelegung), dass die Ablegung jener Prüfung(en), welche Sie an der Universität Graz ablegen wollen, an Ihrer Stammuniversität nicht möglich ist (gilt nur für Studierende von Universitäten außerhalb von Graz)
Ein persönliches Erscheinen in der Abteilung ist NICHT notwendig!
Studierende, die bereits an der Universität Graz gemeldet sind oder gemeldet waren, müssen die Online-Voranmeldung nicht erneut durchführen, sondern können das Studienblatt der "Stammuniversität" für das betreffende Semester während der Zulassungsfrist (Ende WS: 31.10./Ende SS: 31.03.) per E-Mail senden.
Die Mitbelegung ist immer nur für ein Semester gültig! Eine Fortsetzung der Mitbelegung für das betreffende Semester muss während der Zulassungsfrist bekanntgeben bzw. verlängert werden.
ACHTUNG: Studierende von Kooperationsstudien (NAWI Graz, Lehramt, Musikologie)
Bitte schreiben Sie sich nur an einer der beteiligten Bildungseinrichtungen ein. Diese ist dann Ihre “Stammuniversität”. Alle anderen Bildungseinrichtungen erhalten Ihre Daten und Sie werden automatisch eingeschrieben.
Auch die Weitermeldung Ihres Kooperationsstudiums für kommende Semester hat nur an Ihrer “Stammuniversität” zu erfolgen. Alle anderen beteiligten Bildungseinrichtungen erhalten die Weitermeldung dann automatisch.