Studierende aus Südosteuropa
Der Kostenersatz für Studierende aus Südosteuropa kann ausschließlich Studierenden ausbezahlt werden, die auf Grund einer entsprechenden Vorschreibung einen Studienbeitrag von € 726,72 eingezahlt und die im Beschluss genannten Bedingungen erfüllen.
Der Antrag kann
- für das Sommersemester frühestens ab 15. Mai und bis spätestens 30. September und
- für das Wintersemester frühestens ab 15. Dezember und bis spätestens 31. März
eingereicht werden.
Anträge sind mittels Onlineformular (verfügbar über den Uni Graz Online Account - Punkt Onlineanträge Studienabteilung namens “Neuer Antrag auf Kostenersatz für Studierende aus Südosteuropa”) einzubringen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Kostenersatzes.
Das Rektorat der Universität Graz hat beschlossen, ordentlichen Studierenden aus:
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einen Kostenersatz1 zu gewähren, indem der bereits bezahlte Studienbeitrag von € 726,72 zurückgezahlt wird , wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
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Der Antrag muss fristgerecht gestellt werden, auch wenn noch nicht alle Voraussetzungen (z.B. noch nicht alle Prüfungsergebnisse erhalten) erfüllt sind.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Kostenersatzes.
1 Der von der Universität Graz als Schwerpunktregion Südosteuropa definierte Raum und die damit verbundenen Fördermöglichkeiten für die betreffenden Länder werden durch diese Regelung nicht geändert. Dieser Kostenersatz versteht sich als separate Förderung für Studierende aus den oben genannten Ländern.
Treffen die Voraussetzungen nicht zu, finden Sie hier weiterführende Informationen für Studierende aus anderen Ländern .
Stand April 2026 (Änderungen vorbehalten)