Studierende aus Südosteuropa
Für Studierende aus den Staaten Südosteuropas, die über einen Aufenthaltstitel "Studierender" verfügen, und zur Zahlung von € 726,72 verpflichtet sind und die keine der Voraussetzungen für eine Gleichstellung erfüllen (siehe Studierende aus anderen Ländern), hat das Rektorat in seiner Sitzung am 05.02.2015 den Kostenersatz ab dem Sommersemester 2015 wie folgt beschlossen (Auszug aus dem Mitteilungsblatt Nr. 19a vom 11.02.2015):
Das Rektorat der Karl-Franzens-Universität Graz hat beschlossen, ordentlichen Studierenden aus
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einen Kostenersatz1 zu gewähren, indem der bereits bezahlte Studienbeitrag von € 726,72 für das jeweils vorangehende Semester refundiert wird, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
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Der Kostenersatz kann ausschließlich von Studierenden beantragt werden, die auf Grund einer entsprechenden Vorschreibung einen Studienbeitrag von € 726,72 eingezahlt und die unter Punkt 1 bis 4 genannten Bedingungen erfüllen.
Der Antrag auf Rückerstattung für das Sommersemester kann frühestens ab 15. Mai und bis spätestens 30. September gestellt werden. Für das Wintersemester ist ein Antrag auf Rückerstattung frühestens ab 15. Dezember und bis spätestens 28./29. Februar möglich. Anträge sind online (über den UGO Studierendenaccount oder anonym über die Homepage) in der Studienabteilung der Karl-Franzens-Universität Graz einzubringen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Kostenersatzes.
Ist es nicht möglich, sich aufgrund des Rektoratsbeschlusses vom 11.02.2015 den Studienbeitrag zurückzahlen zu lassen, so besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Erlass bzw. einen Antrag auf Rückzahlung, aufgrund der gesetzlichen Regelung der Gleichstellung zu stellen.
Welche Voraussetzung erfüllt werden muss, ist unter dem Punkt „Studierende aus anderen Ländern“ nachzulesen.
1 Der von der Karl-Franzens-Universität Graz als Schwerpunktregion Südosteuropa definierte Raum und die damit verbundenen Fördermöglichkeiten für die betreffenden Länder werden durch diese Regelung nicht geändert. Dieser Kostenersatz ist als separate Förderung für Studierende aus den oben genannten Ländern zu verstehen.
2 bei Unterstellung von einem Diplomstudium in das dieses ersetzende Bachelorstudium werden die gemeldeten Semester des Diplomstudiums bei der Berechnung der Studiendauer des Bachelorstudiums mit berücksichtigt.