Zulassungsfristen
Zulassungsfrist für Bachelor- und Diplomstudien
In dieser Frist dürfen sich grundsätzlich Personen einschreiben, welche entweder
a) an der Universität Graz zugelassen sind ODER
b) in der Vergangenheit an der Universität Graz zugelassen waren
- Wenn Sie noch nie an der Universität Graz eingeschrieben waren, gelten für Sie die Einreichfristen.
- Waren Sie nach 1990 nicht mehr an der Universität Graz gemeldet, sind Ihre Daten gegebenenfalls nicht im System der Universität gespeichert. In diesem Fall ist eine Onlinebewerbung innerhalb der jeweiligen Einreichfrist notwendig.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte vorab per E-Mail an die Studienabteilung.
Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 5. Februar 2025
Zulassungsfrist für Masterstudien
In dieser Frist dürfen sich grundsätzlich Personen einschreiben, welche ein Bachelorstudium an der Universität Graz abgeschlossen haben und ein darauf aufbauendes (konsekutives) Masterstudium beginnen möchten.
Personen, die sich für ein NICHT aufbauendes (nicht konsekutives) Masterstudium einschreiben möchten, müssen jedenfalls innerhalb der Einreichfrist die erforderlichen Dokumente einreichen.
Bitte beachten Sie die weiteren Informationen zum Masterstudium.
Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 30. Mai 2025
Zulassungsfrist für Doktoratsstudien
Für alle Doktoratsstudien erfolgt ein qualitatives Aufnahmeverfahren über eine Kommission.
Alle Curricula, Fristen sowie Informationen zu den angebotenen Doktoratsstudien finden Sie auf der Homepage der Doctoral Academy (=Servicestelle für DoktorandInnen)
Kontakt : doctoral-academy.uni-graz.at/de/
Mail: doktorat(at)uni-graz.at
Telefon: (0316) 380-1212
Bitte beachten Sie die weiteren Informationen zum Doktoratsstudium.
Zulassungsfrist für Mitbelegung und das außerordentliche Studium
In dieser Frist dürfen sich grundsätzlich Personen einschreiben, welche sich für eine Mitbelegung oder das außerordentliche Studium “Besuch einzelner Lehrveranstaltungen” einschreiben möchten und
a) an der Universität Graz zugelassen sind ODER
b) in der Vergangenheit an der Universität Graz zugelassen waren
Wenn Sie noch nie an der Universität Graz eingeschrieben waren, gelten für Sie die Einreichfristen.
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zur Mitbelegung.
Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2024
Zulassungsfrist für Universitätslehrgänge sowie außerordentliche Bachelor- und Masterstudien (Uni for Life)
Es gelten abweichende Einreichfristen (Beginn und Ende). Die genauen Fristen werden Ihnen vom Programm-Management mitgeteilt.
Beachten Sie die Informationen zu den Universitätslehrgängen.