Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Inhalt:

Doktoratsstudium

Fristen für Doktoratsstudien

Die erstmalige Zulassung zu einem Doktoratsstudium an der Universität Graz ist für das Sommersemester 2024 zwischen 08.01. und 31.05.2024 möglich.
Ihre Bewerbung muss jedoch bis spätestens 30.04.2024 vollständig einlangen.

Achtung: Für die Rückmeldung bestehender Doktoratsstudien sowie die Fortsetzung von bereits einmal zugelassenen Doktoratsstudien endet die Frist für das Sommersemester 2024 mit 31.03.2024!

 

Zulassung nach inländischen Bildungsabschlüssen

Für die folgenden Doktoratsstudien ist mit WS 2023/24 ein neues Curriculum in Kraft getreten:

  • Religionswissenschaft und soziokulturelle Diskurse
  • naturwissenschaftliches Doktoratsstudium der URBI Fakultät
  • interdisziplinäres Doktoratsstudium der URBI Fakultät
  • Antike und Moderne im europäischen Kontext (interdisziplinäres Doktoratsstudium)
  • Fachdidaktik (überfakultäres Doktoratsstudium)

Bei diesen Doktoratsstudien erfolgt ein qualitatives Aufnahmeverfahren über eine Kommission.
Bei Fragen zu diesen Doktoratsstudien müssen Sie sich mit der Doctoral Academy oder dem jeweiligen Dekanat in Verbindung setzen.

Wenn Sie eines dieser Doktoratsstudien mit SS 2024 beginnen bzw. fortsetzen möchten, müssen Sie jedenfalls eine diesbezügliche Bewerbung über das Bewerbermanagement einreichen.

Personen mit einem aktiven UGO Account können die Bewerbung direkt über Ihre persönliche Startseite in UNIGRAZonline unter dem Punkt „Meine Bewerbungen“ einreichen.

Studierende, welche noch nie an der Uni Graz eingeschrieben waren bzw. welche aktuell über keinen aktiven Studierenden Account verfügen müssen die Bewerbung über das  Online-Voranmeldungstool (Online-Bewerbung) einreichen. Zu finden ist das Online-Voranmeldungstool unter Registrierung - Basis-Anwender*in - UNIGRAZonline - Karl-Franzens-Universität Graz (uni-graz.at) . Damit Sie eine Bewerbung abgeben können, müssen Sie sich zuallererst registrieren. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Mail mit einem Aktivierungslink für Ihren Account.

 

Bei folgenden Doktoratsstudien erfolgt die Zulassung im Studienjahr 2023/24 noch nach den bisherigen Zulassungskriterien:

  • Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
  • Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften
  • Doktoratsstudium der Katholische Fachtheologie (eine entsprechende Vorabeinigung ist vorzulegen)
  • geisteswissenschaftliches Doktorat der URBI Fakultät (eine entsprechende Vorabeinigung ist vorzulegen)
  • Doktoratsstudium der Philosophie
  • Doktoratsstudium der Naturwissenschaftlichen Fakultät (das entsprechende Anmeldeformular ist vorzulegen)

Bei Fragen zu den Zulassungskriterien dieser Doktoratsstudien wenden Sie sich an die Studienabteilung.
E-Mail: zulassung.doktorat(at)uni-graz.at
Tel.: 0316 380 1163
Wenn Sie eine persönliche Vorsprache wünschen, können Sie einen Termin buchen.

Sollten Sie Ihr Vorstudium NICHT in Österreich abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an das Referat für Internationale Studierende.
E-Mail: zulassung.international(at)uni-graz.at
Web: https://studienabteilung.uni-graz.at/de/internationale-studierende/ 

Wenn Sie das gewünschte Doktoratsstudium schon einmal an einer anderen österreichischen Universität gemeldet gehabt haben, ist vor der Zulassung eine diesbezügliche Abgangsbescheinigung (Abmeldebestätigung) vorzulegen.

 

(Beispiel: Abschluss MA Betriebswirtschaft möchte Doktorat SOWI mit Fachschwerpunkt Betriebswirtschaft beginnen)

Wenn Sie das Vorstudium an der Universität Graz abgeschlossen haben, können Sie die Einschreibung per E-Mail vornehmen.

Hierzu übermitteln Sie bitte folgende Unterlagen/Daten an zulassung.doktorat(at)uni-graz.at:
-Ihren ausdrücklichen Wunsch der Einschreibung mit genauer Angabe des gewünschten Doktoratsstudiums (Fakultät und Fachschwerpunkt)
-Ihre Matrikelnummer
-wenn für Ihre Fakultät benötigt: Vorabeinigung mit allen erforderlichen Unterschriften

Wenn Sie das Vorstudium an einer anderen österreichischen Bildungseinrichtung abgeschlossen haben, führen Sie für die erstmalige Einschreibung die Online-Voranmeldung: Datenerfassung durch und laden Sie bitte die im Bewerbungstool genannten Unterlagen hoch. Nach Überprüfung Ihrer Bewerbung werden Sie von uns über den weiteren Verlauf per E-Mail oder telefonisch verständigt.

In diesem Fall muss überprüft werden, ob es sich hierbei um ein fachlich in Frage kommendes Studium hinsichtlich des gewünschten Doktorats handelt.

Bitte stellen Sie hierzu einen Antrag auf Zulassung zum Doktoratsstudium. Wenn Sie noch nie an der Universität Graz studiert haben und sich für ein nicht konsekutives Doktoratsstudium bewerben möchten, finden Sie hier die nötigen Schritte, um sich erstmals für ein Studium anzumelden.

Wenn Sie bereits einmal an der Universität Graz inskribiert waren und sich für ein nicht konsekutives Doktoratsstudium bewerben möchten:
Falls Sie keinen aktiven UNIGRAZonline-Account haben, kann die Bewerbung online eingereicht werden. Sobald Sie alle notwendigen Dokumente eingereicht haben, nehmen wir Ihren Antrag in Bearbeitung.

Falls Sie über einen aktiven UNIGRAZonline-Account verfügen und ein zusätzliches nicht konsekutives Doktoratsstudium eröffnen möchten:
Hierfür erfolgt die Bewerbung direkt über Ihre UNIGRAZonline Visitenkarte unter dem Punkt „Meine Bewerbungen“.

In allen Fällen gilt: Nach Überprüfung Ihrer Bewerbung werden Sie von uns über den weiteren Verlauf per E-Mail oder telefonisch verständigt.

Wenn die formalen Voraussetzungen für die Antragsstellung gegeben sind, wird Ihr Antrag an die zuständige Curriculakommission (CUKO) zur inhaltlichen Überprüfung übermittelt. Anhand der eingereichten Unterlagen wird von der CUKO eine der folgenden Entscheidungen getroffen:

  • (A) Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen (früher Auflagen)
  • (B) Zulassung mit Ergänzungsprüfungen (früher Auflagen)
  • (C) keine Zulassung

Im Fall A werden Sie nach Erhalt der Stellungnahme der CUKO von der Studienabteilung per e-mail verständigt, dass Sie die Einschreibung vornehmen können.

In den Fällen B und C wird ein studienrechtliches Verfahren eröffnet. Sie erhalten ein Parteiengehör von unserer juristischen Abteilung übermittelt. Nach Erhalt des Parteiengehörs haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Sollte keine Reaktion Ihrerseits einlangen, wird Ihnen nach Ablauf der 14-tägigen Frist ein Bescheid übermittelt. Erst mit dem Bescheid ist die Einschreibung im Fall B in der Studienabteilung möglich!

Im Falle eines Verwaltungsverfahrens (Fälle B und C) beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer ca. 10 Wochen. Bitte berücksichtigen Sie diese Zeit in Ihrer Studienplanung!

Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Zusatzinformationen:

Ende dieses Seitenbereichs.