Doktoratsstudium
Zulassung nach inländischen Bildungsabschlüssen
Nicht jedes Master-, Lehramts- oder Diplomstudium berechtigt automatisch zur Aufnahme eines Doktoratsstudiums an der Universität Graz. Das Curriculum des beabsichtigten Doktoratsstudiums gibt Aufschluss darüber, welches Vorstudium konsekutiv (=direkt weiterführend) zur Zulassung berechtigt.
Für Doktoratsstudien der URBI, NAWI, THEOL Fakultät sowie für das überfakultäre Doktorat Fachdidaktik ist bei der Zulassung/Antragsstellung das Formular Vorabeinigung bzw. Anmeldung zum Doktoratsstudium mit den erforderlichen Unterschriften vorzulegen:
- Doktorat URBI: Formular „Vorabeinigung" der entsprechenden Doktoratsschule
- Doktorat NAWI: Formular „Anmeldung zum Doktoratsstudium“ & Abstract der geplanten Dissertation
- Überfakultäres Doktorat Fachdidaktik: Formular "Vorabeinigung"
- Doktorat der Kath.-Theol. Fakultät: Formular "Vorabeinigung"
Wenn Sie das gewünschte Doktoratsstudium schon einmal an einer anderen österreichischen Universität gemeldet gehabt haben, ist vor der Zulassung eine diesbezügliche Abgangsbescheinigung (Abmeldebestätigung) vorzulegen.
Fristen
Die erstmalige Zulassung zu einem Doktoratsstudium an der Universität Graz ist für das Sommersemester 2023 zwischen 09.01. und 31.05.2023 und für das Wintersemester 2023/24 zwischen 10.07. und 30.11.2023 möglich.
Achtung: Für die Rückmeldung bestehender Doktoratsstudien sowie die Fortsetzung von bereits einmal zugelassenen Doktoratsstudien endet die Frist für das Sommersemester 2023 mit 31.03.2023!
Kontakt und Terminvereinbarung
Bei Fragen und Terminvereinbarungen zum Thema Zulassung zum Doktoratsstudium nach nationalen Studienabschlüssen wenden Sie sich bitte an folgende Kontaktdaten der Studienabteilung:
Mail: zulassung.doktorat(at)uni-graz.at
Telefon: +43(0)316 380-1163
Internationale sowie österreichische BewerberInnen mit einem im Ausland erworbenen Studienabschluss haben immer einen Antrag auf Zulassung zu stellen. Sie finden das dafür notwendige Formular sowie weitere Informationen hier.
Das Referat für Internationale Studierende erreichen Sie unter:
Mail: zulassung.international(at)uni-graz.at
Telefon: +43 (0)316 380-1162 oder -2192
Ihr in Österreich abgeschlossenes Vorstudium berechtigt direkt zum weiterführenden Doktoratsstudium
(Beispiel: Abschluss MA Betriebswirtschaft möchte Doktorat SOWI mit Fachschwerpunkt Betriebswirtschaft beginnen)
Wenn Sie das Vorstudium an der Universität Graz abgeschlossen haben, können Sie die Einschreibung per E-Mail vornehmen.
Hierzu übermitteln Sie bitte folgende Unterlagen/Daten an zulassung.doktorat(at)uni-graz.at:
-Ihren ausdrücklichen Wunsch der Einschreibung mit genauer Angabe des gewünschten Doktoratsstudiums (Fakultät und Fachschwerpunkt)
-Ihre Matrikelnummer
-wenn für Ihre Fakultät benötigt: Vorabeinigung mit allen erforderlichen Unterschriften
Wenn Sie das Vorstudium an einer anderen österreichischen Bildungseinrichtung abgeschlossen haben, führen Sie für die erstmalige Einschreibung die Online-Voranmeldung: Datenerfassung durch und laden Sie bitte die im Bewerbungstool genannten Unterlagen hoch. Nach Überprüfung Ihrer Bewerbung werden Sie von uns über den weiteren Verlauf per E-Mail oder telefonisch verständigt.
Ihr in Österreich abgeschlossenes Vorstudium berechtigt NICHT zur direkten Zulassung zum Doktoratsstudium
In diesem Fall muss überprüft werden, ob es sich hierbei um ein fachlich in Frage kommendes Studium hinsichtlich des gewünschten Doktorats handelt.
Bitte stellen Sie hierzu einen Antrag auf Zulassung zum Doktoratsstudium. Wenn Sie noch nie an der Universität Graz studiert haben und sich für ein nicht konsekutives Doktoratsstudium bewerben möchten, finden Sie hier die nötigen Schritte, um sich erstmals für ein Studium anzumelden.
Wenn Sie bereits einmal an der Universität Graz inskribiert waren und sich für ein nicht konsekutives Doktoratsstudium bewerben möchten:
Falls Sie keinen aktiven UNIGRAZonline-Account haben, kann die Bewerbung online eingereicht werden. Sobald Sie alle notwendigen Dokumente eingereicht haben, nehmen wir Ihren Antrag in Bearbeitung.
Falls Sie über einen aktiven UNIGRAZonline-Account verfügen und ein zusätzliches nicht konsekutives Doktoratsstudium eröffnen möchten:
Hierfür erfolgt die Bewerbung direkt über Ihre UNIGRAZonline Visitenkarte unter dem Punkt „Meine Bewerbungen“.
In allen Fällen gilt: Nach Überprüfung Ihrer Bewerbung werden Sie von uns über den weiteren Verlauf per E-Mail oder telefonisch verständigt.
Wenn die formalen Voraussetzungen für die Antragsstellung gegeben sind, wird Ihr Antrag an die zuständige Curriculakommission (CUKO) zur inhaltlichen Überprüfung übermittelt. Anhand der eingereichten Unterlagen wird von der CUKO eine der folgenden Entscheidungen getroffen:
- (A) Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen (früher Auflagen)
- (B) Zulassung mit Ergänzungsprüfungen (früher Auflagen)
- (C) keine Zulassung
Im Fall A werden Sie nach Erhalt der Stellungnahme der CUKO von der Studienabteilung per e-mail verständigt, dass Sie die Einschreibung vornehmen können.
In den Fällen B und C wird ein studienrechtliches Verfahren eröffnet. Sie erhalten ein Parteiengehör von unserer juristischen Abteilung übermittelt. Nach Erhalt des Parteiengehörs haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Sollte keine Reaktion Ihrerseits einlangen, wird Ihnen nach Ablauf der 14-tägigen Frist ein Bescheid übermittelt. Erst mit dem Bescheid ist die Einschreibung im Fall B in der Studienabteilung möglich!
Im Falle eines Verwaltungsverfahrens (Fälle B und C) beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer ca. 10 Wochen. Bitte berücksichtigen Sie diese Zeit in Ihrer Studienplanung!
Kontakt
Studienabteilung
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
9 bis 12 Uhr
Mittwoch
14 bis 16 Uhr (ausgenommen an lehrveranstaltungs- und prüfungsfreien Tagen, sowie in den Ferien)