Berechnung der Studiendauer und des Semesterbeitrages
Studienzeiten aus bereits früher begonnenen und abgebrochenen Studien werden bei der Studienzeitberechnung mitgezählt, wenn das Studium wieder aufgenommen wird.
Dies gilt besonders für die Fortsetzung von auch jetzt noch studierbaren Diplomstudien (zB. Rechtswissenschaften) aber auch für Doktoratsstudien.
Keine Zählung von Vorstudien erfolgt bei Umstieg von einem alten Diplomstudium auf ein fachverwandtes Bachelorstudium (z. B. Diplomstudium Psychologie auf Bachelorstudium Psychologie).
Der aktuelle Studienstatus kann in der UNIGRAZonline Visitenkarte, unter dem Punkt Studienverlauf eingesehen werden.
ÖsterreicherInnen/EU-BürgerInnen/EWR-Staatsbürgerinnen
Für die Berechnung der Studiendauer wird jedes ordentliche und gemeldete Studium, welches an der Universität Graz eingeschrieben ist, herangezogen. Anhand der in der Studierendenevidenz der Karl-Franzens-Universität Graz gespeicherten Daten wird berechnet, welche Studierenden die beitragsfreie Zeit überschritten haben. Während der beitragsfreien Zeit (= Mindeststudienzeit plus Toleranzsemester) ist nur der ÖH-Beitrag pro Semester zu entrichten. Wird die beitragsfreie Zeit überschritten, so sind der Studienbeitrag und der ÖH-Beitrag pro Semester zu entrichten. Hier gibt es dann aber die Möglichkeit, bei Erfüllen der gesetzlichen Ausnahmegründe, einen weiteren Erlass des Studienbeitrages zu erwirken. Die detaillierten Informationen dazu finden Sie hier Erlass des Studienbeitrages und Rückzahlung des Studienbeitrages.
Personen aus anderen Ländern
Studierende aus Ländern der Anlage zur Studienbeitragsverordnung, dies sind die ärmsten Länder der Erde, wird nur der ÖH-Beitrag von € 24,70 (ab Wintersemester 2024/25) pro Semester vorgeschrieben. Hier ist es irrelevant, in welchem Semester man sich befindet.
Studierenden aus allen anderen Ländern, sogenannten Drittstaaten (die Länder der Anlage sind ausgenommen) wird grundsätzlich der Studienbeitrag in Höhe von € 726,72, sowie der ÖH-Beitrag in Höhe von € 24,70, pro Semester vorgeschrieben. Hier ist es ebenso irrelevant, in welchem Semester Sie sich befinden, denn dieser Betrag ist jedes Semester zu entrichten.
Hier gibt es Ausnahmen; treffen diese zu, kann man vom Studienbeitrag innerhalb der beitragsfreien Zeit (= Mindeststudienzeit plus Toleranzsemester) befreit werden (= gleichgestellte Studierende). Die detaillierten Informationen dazu finden Sie hier Personen aus anderen Ländern .
Wird die beitragsfreie Zeit überschritten, wird den gleichgestellten Studierenden der Studienbeitrag in Höhe von € 363,36 plus ÖH-Beitrag in Höhe von € 24,70 vorgeschrieben. Hier gibt es unter Erfüllung der gesetzlichen Ausnahmeregelungen die Möglichkeit, sich vom Studienbeitrag befreien zu lassen. Informationen dazu finden Sie unter Erlass des Studienbeitrages und Rückzahlung des Studienbeitrages.
Studierende aus Südosteuropa
Studierenden aus allen anderen Ländern, sogenannten Drittstaaten (die Länder der Anlage zur Studienbeitragsverordnung sind ausgenommen) wird grundsätzlich der Studienbeitrag in Höhe von € 726,72, sowie der ÖH-Beitrag in Höhe von € 24,70 pro Semester vorgeschrieben. Hier ist es irrelevant, in welchem Semester Sie sich befinden, dieser Betrag ist jedes Semester zu entrichten.
Hier gibt es Ausnahmen; treffen diese zu, kann man vom Studienbeitrag innerhalb der beitragsfreien Zeit (= Mindeststudienzeit plus Toleranzsemester) befreit werden bzw. eine Rückzahlung beantragen (= gleichgestellte Studierende). Die detaillierten Informationen dazu finden Sie hier Personen aus Südosteuropa.
Frühere Regelung für Studierende eines Diplomstudiums
Für Diplomstudien besteht die beitragsfreie Zeit aus der Mindestdauer je Studienabschnitt laut Curriculum (Studienplan) plus zwei Toleranzsemester je Studienabschnitt. Aufgrund der Novellierung des § 91 UG und der Aufhebung des Satzungsteiles "Studienbeitrag" der Universität Graz durch den Verfassungsgerichtshof im Jahr 2013, besteht keine wirksame normative Grundlage mehr, ein Toleranzsemester aus einem Abschnitt des Diplomstudiums - der in der Mindestzeit abgeschlossen wurde- , in den nächsten Studienabschnitt zu übernehmen.
Kontakt
Studienabteilung
Universitätsplatz 3a
8010 Graz
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 8 bis 14 Uhr
Aus Datenschutzgründen können am Telefon keine Informationen zu personenbezogenen Daten gegeben werden.
Vor Ort mit Terminvereinbarung:
Dienstag: 8 bis 11:30 und 12:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 13 Uhr