Berechnung der Studiendauer und des Semesterbeitrages
Studienzeiten aus bereits früher begonnenen und abgebrochenen Studien werden bei der Studienzeitberechnung mitgezählt, wenn dasselbe Studium wieder aufgenommen wird.
Dies gilt besonders für die Fortsetzung von auch jetzt noch studierbaren Diplomstudien (zB. Rechtswissenschaften UB 101 auf UB 100) aber auch für Doktoratsstudien.
Keine Zählung von Vorstudien erfolgt bei Umstieg von einem alten Diplomstudium auf ein fachverwandtes Bachelorstudium (z. B. Diplomstudium Psychologie auf Bachelorstudium Psychologie).
ÖsterreicherInnen/EU-BürgerInnen/EWR-Staatsbürgerinnen
Für die Berechnung der Studiendauer wird jedes ordentliche und gemeldete Studium, welches eingeschrieben ist, herangezogen. Anhand der gespeicherten Daten wird berechnet, wann die beitragsfreie Zeit überschritten wird. In der beitragsfreien Zeit (= Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester) ist nur der ÖH-Beitrag pro Semester zu entrichten. Wird die beitragsfreie Zeit überschritten, ist der Studienbeitrag und der ÖH-Beitrag pro Semester zu entrichten. Hier gibt es dann aber die Möglichkeit, beim Erfüllen der gesetzlichen Ausnahmegründe gibt es die Möglichkeit auf einen Erlass/Rückzahlung des Studienbeitrages: Erlass des Studienbeitrages und Rückzahlung des Studienbeitrages.
Personen aus anderen Ländern
Studierende aus Ländern der Anlage zur Studienbeitragsverordnung, dies sind die ärmsten Länder der Erde, wird nur der ÖH-Beitrag pro Semester vorgeschrieben. Hier ist es irrelevant, in welchem Semester man sich befindet da man immer nur den ÖH- Beitrag pro Semester bezahlt.
Studierenden aus allen anderen Ländern, sogenannten Drittstaaten wird grundsätzlich der Studienbeitrag in Höhe von € 726,72, sowie der ÖH-Beitrag pro Semester vorgeschrieben. Hier ist es ebenso irrelevant, in welchem Semester Sie sich befinden, denn dieser Betrag ist grundsätzlich jedes Semester zu entrichten. Es gibt aber Ausnahmen: Personen aus anderen Ländern .
Studierende aus Südosteuropa
Studierenden aus allen anderen Ländern, sogenannten Drittstaaten wird grundsätzlich der Studienbeitrag in Höhe von € 726,72, sowie der ÖH-Beitrag pro Semester vorgeschrieben. Hier ist es irrelevant, in welchem Semester Sie sich befinden, dieser Betrag ist jedes Semester zu entrichten.
Hier gibt es Ausnahmen: Personen aus Südosteuropa oder Personen aus anderen Ländern.
Frühere Regelung für Studierende eines Diplomstudiums
Aufgrund der Novellierung des § 91 UG und der Aufhebung des Satzungsteiles "Studienbeitrag" der Universität Graz durch den Verfassungsgerichtshof im Jahr 2013, besteht keine wirksame normative Grundlage mehr, ein Toleranzsemester aus einem Abschnitt des Diplomstudiums - der in der Mindestzeit abgeschlossen wurde- , in den nächsten Studienabschnitt zu übernehmen.