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Studierende aus anderen Ländern/Gleichstellung

Studierenden aus gewissen Ländern - siehe Studienbeitragsverordnung - wird nur der ÖH- Beitrag (=Studierendenbeitrag) pro Semester vorgeschrieben. 

Studierenden aus allen anderen Ländern, sogenannten Drittstaaten, wird grundsätzlich der Studienbeitrag in Höhe von € 726,72 sowie der ÖH-Beitrag pro Semester vorgeschrieben. Hier gibt es Ausnahmen; treffen diese zu, kann man vom Studienbeitrag befreit werden.

Studierende mit einem anderen Aufenthaltstitel als Aufenthaltsbewilligung Studierende*r in Österreich z. B. Daueraufenthalt EU, Familienangehöriger, Rot-Weiß-Rot Karte usw. können vom Studienbeitrag befreit bzw. gleichgestellt werden.  Dann ist während der beitragsfreien Zeit nur der ÖH-Beitrag zu entrichten.

 

Personen, die über einen Aufenthaltstitel mit dem Zusatz „Studierender“ verfügen, können nur dann vom Studienbeitrag befreit werden, wenn sie den Punkt der Personengruppenverordnung erfüllen:

  • Reifeprüfungszeugnis einer österreichischen Auslandsschule besitzen, oder
  • wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen (aufrechte Meldung, Einkommen in Österreich belegt durch Versicherungsdatenauszug) seit mindestens 5 Jahren vor der erstmaligen Zulassung an der Universität Graz in Österreich haben, oder dies auf gesetzliche/n Unterhaltspflichtige/n zutrifft.

 

Trifft einer der oben genannten Punkte zu, ist ein Antrag auf Gleichstellung des Studienbeitrages innerhalb der Antragsfristen (immer bis zum Ende der Zahlungs-/Zulassungsfrist, SS 31.03., WS 31.10.) einzureichen. Ist der Antrag genehmigt ist innerhalb der beitragsfreien Zeit (Mindeststudienzeit plus Toleranzsemester) nur der ÖH-Beitrag zu entrichten. Eine Befreiung wird nicht automatisch gewährt.

Wird die beitragsfreie Zeit überschritten, wird den gleichgestellten Studierenden der Studienbeitrag in Höhe von € 363,36 plus ÖH-Beitrag vorgeschrieben. Hier gibt es unter Erfüllung der gesetzlichen Ausnahmeregelungen die Möglichkeit, sich vom Studienbeitrag befreien zu lassen. Informationen dazu finden Sie unter Erlass des Studienbeitrages und Rückzahlung des Studienbeitrages.

 

Die Antragstellung erfolgt über Ihren Uni Graz Online Account - Punkt Onlineanträge Studienabteilung.

 

Kann kein Antrag fristgerecht eingereicht werden so ist der vorgeschriebene Beitrag bis zum Ende der jeweiligen Zahlungsfrist zu entrichten. Trifft der Grund im nachhinein zu, so könnten Sie dann um Rückzahlung des Studienbeitrages ansuchen.

 

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