Studienbeitrag und COVID
An der Universität gibt es aufgrund von Covid kein neutrales Semester bzw. keine neutralen Semester.
Ein „neutrales Semester“ gab es aber z.B. für die Studienbeihilfe. D.h. für den Studienbeitrag an der Universität gilt weiterhin dieselbe Semesterzählung. Wird die Studiendauer plus die beiden Toleranzsemester in einem Studium/mehreren Studien überschritten, wird der Studienbeitrag plus ÖH-Beitrag vorgeschrieben.
Sollten Sie die Mindeststudienzeit plus Toleranzsemester überschritten haben, gibt es gesetzliche Ausnahmegründe für den Erlass oder die Rückzahlung des Studienbeitrages.
Die detaillierten Informationen zum Erlass finden Sie hier. Informationen zur Rückzahlung finden Sie hier.
Wenn Sie sich mittels Antrag von der Universität beurlauben haben lassen oder sich beurlauben lassen, dann zählt das beurlaubte Semester nicht zur Semesterzählung und es ist nur der ÖH-Beitrag zu entrichten bzw. wurde der Studienbeitrag bereits entrichtet, kann um Rückzahlung des Studienbeitrages angesucht werden.
Infos zur Beurlaubung finden Sie hier.