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Studienbeitrag und COVID

 

An der Universität gibt es aufgrund von Covid kein neutrales Semester bzw. keine neutralen Semester.

Ein „neutrales Semester“ gab es aber z.B. für die Studienbeihilfe. D.h. für den Studienbeitrag an der Universität gilt weiterhin dieselbe Semesterzählung. Wird die Studiendauer plus die beiden Toleranzsemester in einem Studium/mehreren Studien überschritten, wird der Studienbeitrag plus ÖH-Beitrag vorgeschrieben.

 

Sollten Sie die Mindeststudienzeit plus Toleranzsemester überschritten haben, gibt es gesetzliche Ausnahmegründe für den Erlass oder die Rückzahlung des Studienbeitrages.

Die detaillierten Informationen zum Erlass finden Sie hier. Informationen zur Rückzahlung finden Sie hier.

 

Wenn Sie sich mittels Antrag von der Universität beurlauben haben lassen oder sich beurlauben lassen, dann zählt das beurlaubte Semester nicht zur Semesterzählung und es ist nur der ÖH-Beitrag zu entrichten bzw. wurde der Studienbeitrag bereits entrichtet, kann um Rückzahlung des Studienbeitrages angesucht werden.

Infos zur Beurlaubung finden Sie hier.

Kontakt

Studienabteilung

Universitätsplatz 3a
8010 Graz

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 8 bis 14 Uhr
Aus Datenschutzgründen können am Telefon keine Informationen zu personenbezogenen Daten gegeben werden.

+43 316 380 - 1170

Damit Sie zeitlich ungebunden sind und Ihre Anfrage schriftlich dokumentiert ist, können Sie uns auch ein Mail schreiben.

Vor Ort mit Terminvereinbarung:
Dienstag: 8 bis 11:30 und 12:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 13 Uhr

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