Studienbeitrag
Herzlich Willkommen auf der Homepage der Studienabteilung
Achtung ab dem Wintersemester 2022/23 gibt es neue Zahlungsfristen bzw. ebenso neue Fristen bezüglich Antragstellung für den Erlass des Studienbeitrages und den Antrag auf Rückzahlung des Studienbeitrages!
Es gibt keine Nachfrist mehr!
Wir möchten Sie auf den folgenden Seiten über den Studienbeitrag und den neuen Fristen an der Universität Graz informieren.
Die Studienbeitragsregelungen wurden mit 11.01.2013 (Verlautbarung im Bundesgesetzblatt) erneut geändert. An die Stelle der autonomen Einhebung durch die Universität Graz tritt nun neuerlich eine gesetzlich verankerte Regelung.
Während der beitragsfreien Zeit* sind Studierende aus Österreich, Studierende aus einem EU- oder EWR-Staat, Konventionsflüchtlinge sowie Drittstaatenangehörige (Angehörige aller übrigen Staaten), welche EU- oder EWR-StaatsbürgerInnen gleichgestellt sind, vom Studienbeitrag befreit!
* beitragsfreie Zeit bedeutet: innerhalb der Mindeststudienzeit + Toleranzsemestern des gemeldeten Studiums/der gemeldeten Studien.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten
Mehrere Studien
Werden mehrere Studien an der Universität Graz betrieben, so wird für jedes Studium die beitragsfreie Zeit berechnet. Dabei ist unerheblich, welches Studium als "Hauptstudium" betrieben wird!
Die Vorschreibung eines allfälligen Studienbeitrages richtet sich dann nach jenem Studium, in welchem die beitragsfreie Zeit am frühesten endet.
D.h. wird in einem der gemeldeten Studien die Mindeststudienzeit überschritten, ist der Studienbeitrag plus ÖH-Beitrag zu entrichten.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter Berechnung der Studiendauer.
Werden mehrere Studien an verschiedenen österreichischen Universitäten betrieben, so berechnet jede Universität unabhängig von der anderen die beitragsfreie Zeit.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite Rückmeldung/Zahlung.
Mehr Informationen
Kontakt
Studienabteilung
+43 316 380 - 1170
Universitätsplatz 3a, 8010 Graz
Vor Ort mit Terminvereinbarung: Dienstag: 8-11:30 und 12:30-15:30 Uhr; Donnerstag: 8:30-13 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 8-14 Uhr
Aus Datenschutzgründen können am Telefon keine Informationen zu personenbezogenen Daten gegeben werden. Damit Sie zeitlich ungebunden sind und Ihre Anfrage schriftlich dokumentiert ist, können Sie uns auch ein E-Mail schreiben.