Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Inhalt:

Britische StaatsbürgerInnen - BREXIT

 

Für britische Studierende, die bis inklusive Wintersemester 2020/21 zu einem Studium an der Universität Graz eingeschrieben und gemeldet wurden und die Zulassung nicht unterbrechen, gelten bis auf Weiteres die Beitragsregeln für Studierende mit EU/EWR/-Staatsangehörigkeit.

Sobald Sie Ihr Studium für ein oder mehrere Semester unterbrechen (unterbrechen bedeutet, dass Sie sich von der Universität abmelden bzw. von der Universität abgemeldet werden), fallen Sie ab dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme unter die Beitragsregelung für Studierende mit Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit.

 

Für britische Studierende, die ab dem Sommersemester 2021 erstmalig zu einem Studium an der Universität Graz eingeschrieben und gemeldet werden oder das Studium bzw. die Studien wieder fortsetzen, gilt die Beitragsregelung für Studierende mit Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit.

Kontakt

Studienabteilung

Universitätsplatz 3a
8010 Graz

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag und Mittwoch: 8 bis 14 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Aus Datenschutzgründen können am Telefon keine Informationen zu personenbezogenen Daten gegeben werden.

Telefon:+43 316 380 - 1170

Damit Sie zeitlich ungebunden sind und Ihre Anfrage schriftlich dokumentiert ist, können Sie uns auch ein Mail schreiben.

Vor Ort mit Terminvereinbarung:
Dienstag: 8 bis 11:30 und 12:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 bis 13 Uhr

Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Zusatzinformationen:

Ende dieses Seitenbereichs.